Informationen

Im Folgenden erhalten Sie erste Antworten auf die häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Anwaltstätigkeit. Für weitere Fragen oder Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne – auch persönlich – zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

Ja. Für uns ist ein gegenseitiges Kennenlernen und eine erste Einschätzung Ihres Anliegens von großer Bedeutung.

Im Rahmen dieses Kennenlernens erörtern wir gemeinsam den Ihren Anliegen zugrundeliegenden Sachverhalt, besprechen mögliche Kosten- und Übernahmemöglichkeiten, Risiken und Chancen und beantworten erste Fragen. Dieses erste Gespräch wird Ihnen nicht in Rechnung gestellt und ist somit kostenfrei.

Kostenpflichtig wird es für Sie dann, wenn Sie schon in diesem Termin eine Rechtsberatung wünschen oder z.B. mehrseitige Dokumente zur detaillierten Prüfung vorgelegt werden. In diesen Fällen geben wir Ihnen natürlich zuvor ausdrücklich Bescheid, bevor Ihnen Kosten entstehen.

Wir klären Sie grundsätzlich ausdrücklich über unser Honorar und z.B. bei rechtlichen Auseinandersetzungen über weitere zu erwartende Kostenrisiken auf. Sie erhalten nach entsprechender Aufklärung selbstverständlich die Gelegenheit, sich über eine Beauftragung zu den genannten Konditionen Gedanken machen zu können. 

Dies ist leider nicht pauschal zu beantworten und hängt immer von Einzelfall und der Komplexität der Angelegenheit ab. Die Abrechnungsvarianten sind teils sehr unterschiedlich, von der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG) bis hin zu einer Pauschalvergütung. Sprechen Sie uns gerne an und wir finden eine für beide Seiten passende und insbesondere transparente Lösung.

Eine individuelle, kostenlose Rechtsberatung können wir leider nicht leisten. Denn bereits vermeintlich kurze und anscheinend einfache Sachverhalte müssen von uns – nicht nur auf haftungsrechtlichen Gesichtspunkten – sorgsam recherchiert und bearbeitet werden. Wann eine solche Rechtsberatung vorliegt, werden wir Ihnen unaufgefordert mitteilen.

Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular erreichen. Sollten Sie uns mal telefonisch nicht auf Anhieb erreichen können, weil wir z.B. im Gespräch sind, können Sie uns gerne auf den Anrufbeantworter sprechen oder uns eine E-Mail schreiben. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen.

In diesem Fall prüfen wir für Sie kostenfrei, ob wir Ihnen eine unserer Partnerkanzleien empfehlen können. Dies besprechen wir dann im Einzelnen mit Ihnen gemeinsam.